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   OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - I-6 U 60/05   

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OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - I-6 U 60/05 (https://dejure.org/2006,7273)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.05.2006 - I-6 U 60/05 (https://dejure.org/2006,7273)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - I-6 U 60/05 (https://dejure.org/2006,7273)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abtretung von Ruhegeldansprüchen zur Erziehung; Rechtsmissbrauchseinwand in Bezug auf Versorgungszusagen ; Rechtsmissbräuchliches Verhalten; Bewertung eines nachlässigen Verhaltens als vorsätzliches Handeln; Fehlende Aufrechenbarkeit mangels Fälligkeit; Vorliegen eines ...

  • Judicialis

    AktG § 93 Abs. 4 Satz 1; ; VAG § ... 7 Abs. 2; ; BGB § 367 Abs. 1; ; BGB § 387; ; BGB § 389; ; BGB § 394; ; BGB § 394 Satz 1; ; BGB § 406; ; BGB § 425 Abs. 1; ; BGB § 1587 i; ; ZPO § 258; ; ZPO § 394; ; ZPO § 850 Abs. 2; ; ZPO § 850 c; ; ZPO § 850 e

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Aufrechnung von Versorgungsbezügen mit einem aus einer Pflichtverletzung resultierenden Schaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 138
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.06.1993 - XII ZR 6/92

    Aufrechnung gegen Unterhaltsforderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Dienstberechtigte gegen einen Ruhegeldanspruch mit einer Schadensersatzforderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung aufrechnen will und der Schaden so hoch ist, dass der Dienstverpflichtete ihn unter normalen Umständen nicht ausgleichen kann, falls ihm der pfändungsfreie Teil seines Einkommens verbleibt (vgl. BGH, NJW 1993, 2105; BAG, NZA 1997, 1108, 1110).

    Der Einwand des Rechtsmissbrauchs rechtfertigt es aber nicht, Schadensersatzansprüche des Dienstberechtigten im wirtschaftlichen Ergebnis aus Mitteln der öffentlichen Hand zu befriedigen (BGH, NJW 1993, 2105, 2106; BAG a.a.O.).

    nur für die folgenden sechs Monate aufrechenbar (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, NJW 1972, 154; 1993, 2105 f.).

    Die fehlende Aufrechenbarkeit der erst mehr als sechs Monate nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung fällig werdenden Ruhegeldansprüche würde bei Zulässigkeit der Klage auf künftige wiederkehrende Leistungen zu dem Ergebnis führen, dass der Klägerin ab dem 7. vollen Monat nach Verhandlungsschluss das Ruhegeld in voller Höhe zuzuerkennen wäre, die Beklagte damit gehalten wäre, sukzessive immer wieder die Aufrechnung zu erklären und diese - ohne damit präkludiert zu sein (Konsequenz der fehlenden Aufrechnungslage, BGH, NJW 1993, 2105) - notfalls im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen.

  • OLG Düsseldorf, 28.11.1996 - 6 U 11/95

    Ungesicherte Anlagegeschäfte eines Finanzvorstands einer AG L

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
    Dieser Anspruch der Klägerin ist aber durch die erklärte Hilfsaufrechnung der Beklagten mit den dieser durch das Senatsurteil vom 28. November 1996 - 6 U 11/95 - gegen den Ehemann der Klägerin zuerkannten, im Einzelnen unten zu b) ff) bezeichneten, Ansprüchen erloschen.

    Durch Senatsurteil vom 28. November 1996 - 6 U 11/95 - sind der Beklagten gegen den Ehemann 54.893.863,17 DM nebst Zinsen in gestaffelter Höhe seit dem 29. Oktober 1990 zuerkannt worden.

  • BGH, 01.07.1998 - XII ZR 271/97

    Rechtsschutzinteresse für eine Unterhaltsklage; Berücksichtigung vorprozessual

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
    Denn § 258 ZPO will den Gläubiger gerade der Notwendigkeit entheben, erst nach Eintritt der Fälligkeit - also mit Zeitverlust - auf die wiederkehrenden und in der Regel lebensnotwendigen Leistungen klagen zu müssen (vgl. BGH, NJW 1998, 3116; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 258 Rdnr. 1 a m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.09.1996 - 16 U 181/93

    Streitwertaddition bei Hilfsaufrechnung, Beschwerdewert, Wert der Beschwer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
    Über die hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung hat das Landgericht nicht in einer der Rechtskraft fähigen Form entschieden, so dass für die erste Instanz eine Streitwertaddition nicht vorzunehmen ist (vgl. in diesem Zusammenhang OLG Düsseldorf, OLGR 1996, 236).
  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
    Die von der Klägerin zur Begründung ihres Rechtsmissbrauchseinwandes angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 1992 (BGHZ 120, 387) lässt sich auf den vorliegenden Sachverhalt schon deshalb nicht übertragen, weil die Beklagte die zur Aufrechnung gestellte Forderung nicht im Zusammenhang mit der Ruhegeldvereinbarung vom 17. Dezember 1990 zu dem Zweck erworben hat, mit ihr gegen den Ruhegeldanspruch aufrechnen zu können.
  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 756/95

    Betriebsrenten - Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Dienstberechtigte gegen einen Ruhegeldanspruch mit einer Schadensersatzforderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung aufrechnen will und der Schaden so hoch ist, dass der Dienstverpflichtete ihn unter normalen Umständen nicht ausgleichen kann, falls ihm der pfändungsfreie Teil seines Einkommens verbleibt (vgl. BGH, NJW 1993, 2105; BAG, NZA 1997, 1108, 1110).
  • BGH, 26.09.1995 - KVR 25/94

    "Stadtgaspreise" Zulässigkeit eines Feststellungsantrags; Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
    Da auch hinsichtlich des Zeitraumes von April bis September 2006 die Unbegründetheit der Klage feststeht, kommt es insoweit nicht darauf an, ob (s. hierzu unten zu 2.) die Klägerin ein Rechtsschutzbedürfnis für die Klage auf künftige Leistung hat (vgl. in diesem Zusammenhang BGHZ 130, 390, 400).
  • BGH, 17.12.2001 - II ZR 222/99

    Unverfallbarkeit einer betrieblichen Versorgungszusage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof die entsprechende Voraussetzung bisher nur dann bejaht, wenn der Versorgungsberichtigte den Versprechenden in eine seine Existenz bedrohende Lage gebracht hat, weil jedenfalls dann die Grenze überschritten ist, bis zu der auch der pflichtwidrig Handelnde, ohne sich dem Einwand auszusetzen, rechtsmissbräuchlich zu handeln, das ihm gegebene Versprechen einfordern kann (vgl. zu allem BGH, NZA 2002, 511, 512).
  • BGH, 28.10.1971 - II ZR 49/70

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund fahrlässiger Abgabe eines fehlerhaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
    nur für die folgenden sechs Monate aufrechenbar (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, NJW 1972, 154; 1993, 2105 f.).
  • BGH, 17.05.1990 - IX ZR 158/89

    Keine Aufrechnung mit Rückforderungsanspruch aus Entschädigung gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
    Eine Berufung auf das Aufrechnungsverbot des § 394 Satz 1 BGB ist dann treuwidrig, wenn der Gläubiger der unpfändbaren Forderungen im Rahmen eines einheitlichen Lebensverhältnisses, vor allem eines Unterhalts-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, schadensersatzpflichtig geworden ist (BGH, NJW-RR 1990, 1499, 1500).
  • BGH, 09.05.1966 - VIII ZR 8/64

    Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs) in einen Vertrag - Anspruch

  • BGH, 17.02.1956 - I ZR 101/54

    Rechtsmittel

  • RG, 23.05.1928 - I 292/27

    Aufrechnung bei Kommissionsgeschäften

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 28.03.2006 - 6 U 60/05   

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https://dejure.org/2006,32705
OLG Schleswig, 28.03.2006 - 6 U 60/05 (https://dejure.org/2006,32705)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.03.2006 - 6 U 60/05 (https://dejure.org/2006,32705)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. März 2006 - 6 U 60/05 (https://dejure.org/2006,32705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 03.04.2001 - 6 U 89/00
    Auszug aus OLG Schleswig, 28.03.2006 - 6 U 60/05
    Über diesen Verbund darf der angeschlossene Arzt im Rahmen der erlaubten Patienteninformationen Mitteilung machen (Senatsurteil v. 03.04.2001 - 6 U 89/2000, Abs. 38 zit. nach juris; Rieger, Vernetzte Praxen, MedR 98, 75, 80).

    An seiner früheren Auffassung (Urteil vom 03.04.2001 - 6 U 89/2000 Abs. 40 zit. nach Juris), die Namensgestaltung stelle einen Bezug zu der Schnellrestaurantkette "MacDonald's" her und greife unterschwellig auf die sprichwörtliche Sparsamkeit oder den Geiz der Schotten zurück, hält der Senat nicht mehr fest.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2004 - 13 B 888/04

    Bewertung eines Logos als berufswidrige Werbung ; Abgrenzung zwischen erlaubter

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.03.2006 - 6 U 60/05
    Wegen der Beurteilung des weiteren Aussageinhaltes ist auf den Standpunkt der angesprochenen Verkehrskreise und auf das Leitbild eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers, nicht aber auf die Auffassung des jeweiligen Berufsstandes abzustellen (Senatsurteil a.a.O., Abs. 31; OVG Münster, Beschluss v. 29.07.2004 - 13 B 888/04).
  • LG Hamburg, 12.06.2001 - 312 O 144/01

    Anspruch auf Unterlassung werblicher Hinweise auf Zertifizierung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.03.2006 - 6 U 60/05
    Dem steht die Entscheidung des Landgerichts Hamburg (NJW-RR 2002, 206; Anlage) nicht entgegen.
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   OLG Naumburg, 21.10.2005 - 6 U 60/05   

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https://dejure.org/2005,67462
OLG Naumburg, 21.10.2005 - 6 U 60/05 (https://dejure.org/2005,67462)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.10.2005 - 6 U 60/05 (https://dejure.org/2005,67462)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2005 - 6 U 60/05 (https://dejure.org/2005,67462)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.11.1997 - VII ZR 100/97

    Übergang von Anspruch auf Kostenvorschuß zum Schadensersatz

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.10.2005 - 6 U 60/05
    Die vom Beklagtenvertreter zitierte Entscheidung des VII. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs vom 13. November 1997 - Aktenzeichen VII ZR 100/97 - die sich mit dem Übergang vom Anspruch auf Kostenvorschuss zu dem auf Schadensersatz als in der Berufungsinstanz unzulässige Klageänderung befasst, betrifft einen völlig anders gelagerten Sachverhalt (siehe dort: Klageänderung durch Übergang von Kostenvorschuss- zu Schadensersatzanspruch; Leitsatz: der Übergang vom Anspruch auf Kostenvorschuss zu dem auf Schadensersatz ist eine Klageänderung im Sinne von ZPO § 263 in ZfBR 1998, 89 [BGH 13.11.1997 - VII ZR 100/97] - 90 = BauR 1998, 369 - 370 = MDR 1998, 557 = LM BGB § 633 Nr. 102 (6/1998) = WM 1998, 1141 [BGH 13.11.1997 - VII ZR 100/97] - 1141 = NJW-RR 1998, 1006 - 1007 zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97

    Verzug mit Mängelbeseitigung aufgrund endgültiger Erfüllungsverweigerung

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.10.2005 - 6 U 60/05
    Der Verzug des Werkunternehmers mit den Mängelbeseitigungsarbeiten entfällt zwar durch den Annahmeverzug des Bestellers (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 1998 in BauR 1998, 1011 [OLG Düsseldorf 20.03.1998 - 22 U 159/97] bis 1013, zitiert nach juris).
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   OLG Hamburg, 22.09.2005 - 6 U 60/05   

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OLG Hamburg, 22.09.2005 - 6 U 60/05 (https://dejure.org/2005,48305)
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